Sind Tattoos ein Jobkiller?
Obwohl Tattoos und Piercings 2017 in der Gesellschaft mehr als nur akzeptiert sind, gibt es immer noch eine Spaltung, wenn es um die Bewerbung geht. Die einen sagen, dass solcher Körperschmuck überhaupt nicht geht, andere setzten aber auf ihr Recht der freien Entfaltung. Sind Tattoos heutzutage immer noch ein Jobkiller?
Die rechtliche Lage
Bevor man sich ein Tattoo stechen lässt, macht man sich meistens schon Gedanken dazu, was ein späterer Arbeitgeber wohl dazu sagen würde. Wie sieht es aber konkret aus, wenn man sich auf eine Stelle bewirbt? Kann man wegen eines Tattoos abgelehnt werden? Aus juristischer Sicht sind Körperschmuck wie Piercings oder Tattoos erst einmal Privatsache. Daher kann ein Arbeitgeber eine Entfernung eines Tattoos nicht verlangen. Jedoch kann ein Arbeitgeber in das Recht des Arbeitnehmers eingreifen, wenn es um ein gepflegtes Erscheinungsbild im Sinne des Unternehmens geht. So kann zum Beispiel eine gewisse Kleiderordnung vorgeschrieben werden, die unter anderem dann auch Tattoos versteckt. Denn die persönliche Freiheit des Arbeitnehmers endet, wo sie die des Arbeitgebers einschränkt.
In welchen Jobs haben Tattoos keine Chance?
Auch 2017 werden Tattoos in einigen, vor allem konservativen Branchen, noch verurteilt. Der Arbeitgeber muss dann abwägen, ob ein Bewerber mit Tattoo immer noch qualifiziert ist, das Unternehmen in einem gewissen Sinn zu repräsentieren. Bei Berufen mit viel Kundenkontakt, wie im Einzelhandel oder Finanz- und Versicherungssektor, werden Tattoos noch heute als No-Go bezeichnet. Neben den Berufen, in denen Tattoos lediglich nicht gerne gesehen werden, gibt es aber auch solche, in denen Körperschmuck aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist. Dies gilt vor allem für Piercings und betrifft Berufe wie Sportlehrer oder Kfz-Mechatroniker.
Wie soll man sich im Bewerbungsgespräch verhalten?
Vor jedem Bewerbungsgespräch sollte sich der Bewerber gründlich über den Arbeitgeber informieren. Oft kann dann schon herausgefunden werden, ob es ein eher konservatives oder lockeres Unternehmen ist. Solange ein Bewerber nicht auf seine Tattoos angesprochen wird, muss dem Arbeitgeber auch nichts davon erzählt werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Tattoos den Arbeitsvertrag nicht verletzen. In manchen Verträgen sind Tattoos nämlich ausdrücklich verboten. Hier muss dann entschieden werden, ob durch die Arbeitskleidung Tattoos noch verdeckt werden können oder ob ein Verstoß gegen den Vertrag vorliegt. Allerdings kommt es hierbei auch immer auf das Unternehmen an. Gerade in jungen Start-up-Unternehmen werden Tattoos kaum bemängelt. Hier zählt lediglich das Können des Bewerbers.
Unser Fazit
Da das Tattoo einen aus einem bestimmten Grund ziert, finden wir, dass jeder Bewerber einfach ehrlich und selbstbewusst auftreten sollte. Schließlich verkörpert ein Tattoo ja auch einen gewissen Lebensstil und eine bestimmte Lebenseinstellung. Stimmt diese nicht mit der des Arbeitgebers überein, wäre man vielleicht sowieso nicht in diesem Job glücklich geworden. Wenn Ihr Euch aber sicher seid, dass der Job sogar eine Tattooentfernung wert ist oder Ihr Euch einfach nicht mehr damit wohl fühlt, könnt Ihr Euch beim Laser Ästhetik Institut über eine Behandlung informieren.
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